Meldungsarchiv

  • Vermietungen an die Autobahn GmbH in Bayern

    29.04.2020

    Die im Jahr 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes wird ab 01.01.2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen in Deutschland übernehmen. In Bayern waren bisher für diese Tätigkeiten die Autobahndirektionen verantwortlich.

    In diesem Zusammenhang hat die Immobilien Freistaat Bayern Räumlichkeiten in Bayreuth, Fürth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg , die bisher durch die Autobahndirektionen genutzt wurden, an die Autobahn GmbH mit Wirkung ab  01.01.2021 als neue Niederlassungsstandorte in Bayern vermietet. Hierdurch konnte insbesondere sichergestellt werden, dass für die Beschäftigten der Autobahndirektionen, die zur Autobahn GmbH wechseln, ihr bisheriger Arbeitsstandort erhalten bleibt.

  • Teilverlagerung des Bauministeriums nach Augsburg

    29.04.2020

    Rund drei Monate nachdem Ministerpräsident Dr. Markus Söder weitere Behördenverlagerungen in Bayern angekündigt hatte, ist für die Unterbringung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr die Entscheidung gefallen: als Übergangslösung für 3 Jahre wird das Staatsministerium die Liegenschaft in der Langenmantelstraße 1, die für die Regierung von Schwaben angemietet wird, mitnutzen. Bayerns Bau- und Verkehrsstaatssekretär Klaus Holetschek hat am 24.04.2020 gemeinsam mit dem schwäbischen Regierungspräsidenten Dr. Erwin Lohner und der künftigen Oberbürgermeisterin Eva Weber die neue Liegenschaft besucht und den von der Immobilien Freistaat Bayern verhandelten und unterzeichneten Mietvertrag übergeben. Bereits im Sommer 2020 sollen dort die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums ihre Arbeit aufnehmen.

    Für weitere Informationen verweisen wir auf die Pressemitteilung der Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:

    https://www.bauministerium.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/61/index.php

     

  • Corona-Virus: Stundung von Mietzahlungen bei Liquiditätsschwierigkeiten für gewerbliche Mieter des Freistaates Bayern

    30.03.2020

    Der Freistaat Bayern hat beschlossen, allen gewerblichen Mietern, Pächtern
    und Erbbaurechtsnehmern (nicht für gewerbliche Wohnerbbaurechte) in staat-
    lichen Liegenschaften, die durch die Corona-Krise in vorübergehend ernsthafte
    Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, auf Antrag Unterstützung in Form von zinsloser
    Stundung (= befristeter Zahlungsaufschub) von Miet-/Pacht-/Erbbauzinsen für
    einen Zeitraum von 3 Monaten zu gewähren.

    Alle übrigen Anträge auf sonstige Wirtschaftsförderungen im Rahmen der
    Corona-Krise richten Sie bitte an die im Übrigen zuständigen Stellen, wie
    z.B. das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
    Energie o.ä.

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Informationsschreiben.

    Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

  • Corona-Virus: Hinweise zum Besucherverkehr

    20.03.2020

    Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der
    Corona-Pandemie bitten wir um Verständnis, dass persönliche Besuche an allen
    Dienststellen der Immobilien Freistaat Bayern derzeit nicht möglich sind.
    Ihre Anliegen können sie uns gerne per Post, telefonisch oder per E-Mail
    übermitteln.

  • Corona-Virus: Hinweise zu Objektbesichtigungen

    17.03.2020

    Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen besonderen Lage im
    Zuge von Mietgesuchen des Freistaats bzw. für Vermietungen und den Verkauf
    von Objekten des Freistaats vorläufig bis zum 03.05.2020 Besichtigungstermine
    weder vereinbart noch wahrgenommen werden können.

    Für Rück­fragen zu konkreten Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an die
    zuständige Regionalvertretung.