Meldungsarchiv
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Vermietungen an die Autobahn GmbH in Bayern
29.04.2020
Die im Jahr 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes wird ab 01.01.2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen in Deutschland übernehmen. In Bayern waren bisher für diese Tätigkeiten die Autobahndirektionen verantwortlich.
In diesem Zusammenhang hat die Immobilien Freistaat Bayern Räumlichkeiten in Bayreuth, Fürth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg , die bisher durch die Autobahndirektionen genutzt wurden, an die Autobahn GmbH mit Wirkung ab 01.01.2021 als neue Niederlassungsstandorte in Bayern vermietet. Hierdurch konnte insbesondere sichergestellt werden, dass für die Beschäftigten der Autobahndirektionen, die zur Autobahn GmbH wechseln, ihr bisheriger Arbeitsstandort erhalten bleibt.
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Teilverlagerung des Bauministeriums nach Augsburg
29.04.2020
Rund drei Monate nachdem Ministerpräsident Dr. Markus Söder weitere Behördenverlagerungen in Bayern angekündigt hatte, ist für die Unterbringung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr die Entscheidung gefallen: als Übergangslösung für 3 Jahre wird das Staatsministerium die Liegenschaft in der Langenmantelstraße 1, die für die Regierung von Schwaben angemietet wird, mitnutzen. Bayerns Bau- und Verkehrsstaatssekretär Klaus Holetschek hat am 24.04.2020 gemeinsam mit dem schwäbischen Regierungspräsidenten Dr. Erwin Lohner und der künftigen Oberbürgermeisterin Eva Weber die neue Liegenschaft besucht und den von der Immobilien Freistaat Bayern verhandelten und unterzeichneten Mietvertrag übergeben. Bereits im Sommer 2020 sollen dort die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums ihre Arbeit aufnehmen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Pressemitteilung der Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
https://www.bauministerium.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/61/index.php
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Corona-Virus: Stundung von Mietzahlungen bei Liquiditätsschwierigkeiten für gewerbliche Mieter des Freistaates Bayern
30.03.2020
Der Freistaat Bayern hat beschlossen, allen gewerblichen Mietern, Pächtern
und Erbbaurechtsnehmern (nicht für gewerbliche Wohnerbbaurechte) in staat-
lichen Liegenschaften, die durch die Corona-Krise in vorübergehend ernsthafte
Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, auf Antrag Unterstützung in Form von zinsloser
Stundung (= befristeter Zahlungsaufschub) von Miet-/Pacht-/Erbbauzinsen für
einen Zeitraum von 3 Monaten zu gewähren.Alle übrigen Anträge auf sonstige Wirtschaftsförderungen im Rahmen der
Corona-Krise richten Sie bitte an die im Übrigen zuständigen Stellen, wie
z.B. das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie o.ä.Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Informationsschreiben.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
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Corona-Virus: Hinweise zum Besucherverkehr
20.03.2020
Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie bitten wir um Verständnis, dass persönliche Besuche an allen
Dienststellen der Immobilien Freistaat Bayern derzeit nicht möglich sind.
Ihre Anliegen können sie uns gerne per Post, telefonisch oder per E-Mail
übermitteln. -
Corona-Virus: Hinweise zu Objektbesichtigungen
17.03.2020
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen besonderen Lage im
Zuge von Mietgesuchen des Freistaats bzw. für Vermietungen und den Verkauf
von Objekten des Freistaats vorläufig bis zum 03.05.2020 Besichtigungstermine
weder vereinbart noch wahrgenommen werden können.Für Rückfragen zu konkreten Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an die
zuständige Regionalvertretung.