Grundbesitzbewirtschaftung

Der Grundbesitzbewirtschaftung obliegt die Betreuung der Grundstücke und Gebäude des Allgemeinen Grundvermögens des Freistaats Bayern. Dazu gehören deren wirtschaftliche Nutzung und Werterhaltung. Wir nehmen hier die Hausverwaltertätigkeit wahr und stellen die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und zur evtl. Schadensabwehr sicher.

Die dem Allgemeinen Grundvermögen zugeordneten Grundstücke und Gebäude sind grundsätzlich für die Erfüllung originärer staatlicher Aufgaben entbehrlich. Die Immobilien Freistaat Bayern sucht daher laufend nach wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten dieser Immobilien (Vermietung/Verpachtung/Verkauf). Angebote dazu finden Sie hier: Immobilien.

Zum Thema

Der Freistaat Bayern als Auftraggeber von Dienstleistungen.

Der Freistaat Bayern als Nachbar.

Der Freistaat Bayern als Erbe.