Kaufmännisches Facilitymanagement
Mietverträge schließen – Mietverträge leben
Immobilien Freistaat Bayern befasst sich in diesem Geschäftsbereich mit:
- Abschluss von Mietverträgen
- Änderung, Anpassung und Verlängerung von Mietverträgen
- Mieten und Pachten in
- Gewerblichen Objekten (Büros, Läden, Gaststätten…)
- Mietwohnungen
- Sonderobjekten (Flächen für Photovoltaik, Mobilfunkstandorte….)
- Genehmigungen von Film- und Fernsehaufnahmen in Objekten des Freistaats Bayern
Für Fragen der Hausverwaltung und Hausbewirtschaftung ist die Grundbesitzverwaltung zuständig.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die etwaige Pflicht zum Aushang eines Energieausweises nach der EnEV 2014 hinweisen. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unser diesbezügliches Hinweisblatt.
Wenn Sie dem Freistaat Bayern Flächen vermieten wollen, wenden Sie sich an das Flächenmanagement.