Staatliche Fischereirechte
Dem Freistaat Bayern gehört eine Vielzahl selbständiger Fischereirechte, die ihm historisch zugewachsen sind. In Angelegenheiten, die den Bestand oder den Inhalt der Fischereirechte betreffen, wird grundsätzlich die Immobilien Freistaat Bayern tätig, sofern keine Zuständigkeiten des Staatministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen oder der Bayerischen Staatsforsten AöR nach der BayFiBek bestehen. Im Übrigen nimmt der Landesfischereiverband Bayern (LFV) auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages die laufende Verwaltung wahr.
Entsprechend dem Auftrag der Bayerischen Verfassung (Art. 141 Abs. 3) trägt die Verwaltung der staatlichen Fischereirechte dazu bei, den Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, an Seen und Flüssen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Sie ist zugleich einer wirtschaftlichen Verwaltung des staatlichen Vermögens verpflichtet und verbindet die fiskalischen Interessen des Freistaates mit der dem Fischereigesetz entsprechenden optimalen, fischereilichen Bewirtschaftung.
Sie möchten ein staatliches Fischereirecht pachten?
Unter vorrangiger Berücksichtigung der existentiellen Interessen der Berufsfischerei werden staatliche Fischereirechte in erster Linie an Fischereivereine verpachtet. Die zu verpachtenden Rechte werden in der Mitgliederzeitschrift „Bayerns Fischerei + Gewässer“ sowie auf der Homepage des LFV ausgeschrieben. Näheres finden Sie unter:
http://lfvbayern.de/verband/die-staatlichen-fischereirechte