Über uns
Die Immobilien Freistaat Bayern ist als kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb gem. Art. 26 BayHO Teil der Staatsverwaltung des Freistaates Bayern.
Als solcher ist sie – mit einigen Ausnahmen – als Dienstleistungsunternehmen des Freistaates Bayern zuständig für die Verwaltung der landeseigenen Immobilien.
Der Immobilien Freistaat Bayern obliegt dabei ressortübergreifend insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen und das Flächenmanagement im staatlichen Immobilienbestand. Aufgaben der Grundbesitzbewirtschaftung werden von der Immobilien Freistaat Bayern nur für das nicht für Verwaltungszwecke benötigte Allgemeine Grundvermögen wahrgenommen. Weitere Einzelheiten zur Zuständigkeit können dem „Gesetz über die Immobilien Freistaat Bayern“ entnommen werden.
Die Immobilien Freistaat Bayern unterstützt die Behörden des Freistaates Bayern als zentraler staatlicher Dienstleister in Fragen des Immobilienmanagements und wendet sich mit ihrem Immobilienangebot an Kommunen, an die Wirtschaft und an Private.