Vermietung Gewerbeeinheit in 97638 Mellrichstadt, Hauptstraße 8
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Vermietung/Verpachtung
Schriftliche Gebote werden bis zum 30.09.2025 erbeten.
Gewerbeeinheit in der Hauptstraße 8, 97638 Mellrichstadt.
Geplanter Mietbeginn ab dem 01.11.2025, unbefristet.
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
25.08.2025
Lage
Mellrichstadt ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.
Quelle: Wikipedia
Verkehrsanbindung
Infrastrukturell liegt Mellrichstadt nahe an der A 71 und ist über die Anschlussstelle Mellrichstadt in drei Kilometer Entfernung zu erreichen. Durch Mellrichstadt führt die Staatsstraße 2445 (vormals B19) (Meiningen–Mellrichstadt–Bad Neustadt–Münnerstadt). Weiterhin ist Mellrichstadt Ausgangspunkt der B 285, die von hier über Ostheim, Fladungen, Kaltennordheim und Dermbach nach Bad Salzungen führt.
Quelle: Wikipedia
Miet- / Pachtfläche
ca. 65 m²
Nutzung
Ladenfläche
Erschließung
vollerschlossen
Baujahr
1550
Denkmalschutz
Ja
Hinweis zur Vergabe
Vermietung zum Höchstgebot. Das Angebot sollte Angaben zur/zum gebotenen Miethöhe (monatliche Kaltmiete/Pachthöhe), bisherigen Tätigkeit des Bieters, Nutzungskonzept/Geschäftsidee enthalten. Außerdem sollte dem Angebot eine Schufa- und Bankauskunft des Bieters beiliegen. Diese Seite ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Vermieter im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle der Vermietung keine Auskünfte über den Mieter erteilt werden.
Wir bitten um die Zusendung der Angebote mit Kenntlichmachung als "Gebot Vermietung Gewerbeeinheit in 97638 Mellrichstadt, Hauptstraße 8". Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Angaben zum Energieausweis
Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Baudenkmal
Energiedaten laut Energieausweis nach § 16a EnEV