Grünland in Mußbach (RP)

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Nachlassimmobilie

Termin zur Angebotsabgabe: 30.04.2025

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

14.03.2025

Flurstück

6379

Gemarkung

Mußbach

Lage

Mußbach, in der örtlichen Mundart Muschbach, das als Winzerdorf seit 1935 den Namenszusatz „an der Weinstraße“ trug, wurde 1969 durch die rheinland-pfälzische Gebietsreform als Ortsteil in die rund 3 km südwestlich gelegene kreisfreie Stadt Neustadt/Wstr. eingemeindet. Seither erhöhte sich die Zahl der Einwohner auf rund 4000. Damit ist Mußbach in dieser Hinsicht der dritt-größte Ortsteil von Neustadt.
Mußbach liegt in der Vorderpfalz im rebenbestandenen Hügelland an der Deutschen Weinstraße auf etwa 145 m Höhe. Nach Osten und vor allem nach Südosten hat es sich allmählich weiter in die Rheinebene ausgebreitet. Südöstlich des Ortes erstreckt sich der Ordenswald.
Quelle: Wikipedia

Verkehrsanbindung

Durch Mußbach verlaufen die Landesstraßen 516 und 519. Die Ortsdurchfahrt ist mit der Deutschen Weinstraße identisch und wird von einem Ring aus Ein-bahnstraßen gebildet, der gegen den Uhrzeigersinn befahren wird. Die L 516 verbindet Mußbach nach Südwesten mit Neustadt und nach Norden mit Bad Dürkheim, die L 519 nach Nordosten mit Meckenheim. Die L 532 führt nach Haßloch.
Die großräumige Verkehrsanbindung erfolgt über die Autobahn 65; diese wird über die Anschlussstelle 12 Neustadt-Nord (L 516 und B 38) erreicht und führt in die Richtungen Ludwigshafen am Rhein und Karlsruhe.
Quelle: Wikipedia

Grundstückgröße

ca. 820 m²

Planungs- und Baurecht

§ 35 BauGB

Erschließung

unerschlossen

Sonstiges

Bei dem Grundstück handelt es sich um Grünland am östlichen Ortsrand von Mußbach. Das Grundstück scheint mit anderen Grundstücken als eine Grünland / Weidefläche genutzt zu werden. Ob ein Nutzungsverhältnis oder Pachtverhältnis besteht ist nicht bekannt.

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Mußbach. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

Preisvorstellung

gegen Gebot

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