Landwirtschaftliche Fläche FlNr. 2 Gemarkung Aigen
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Nachlassimmobilie
Termin zur Angebotsabgabe: 14.05.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
10.04.2025
Flurstück
2
Gemarkung
Aigen am Inn
Lage
Aigen am Inn ist eine kleine bayerische Ortschaft nahe der österreichischen Grenze und ist Teil der Gemeinde Bad Füssing. Es liegt in einer ländlichen, idyllischen Umgebung und ist bekannt für ihre Nähe zu den Thermalbädern der Region und der Bedeutung als Wallfahrtsort. Trotz seiner überschaubaren Größe gibt es in der Umgebung eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Anbindungen an das Verkehrsnetz.
Verkehrsanbindung
Aigen am Inn ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem privaten Fahrzeug gut angebunden. Über die Bundesstraße B12 erreicht man Städte wie Passau und Deggendorf dank der weitreichenden Straßeninfrastruktur. Die Buslinie 7762 stellt eine Verbindung zu den umliegenden Orten wie Bad Füssing und Egglfing dar.
Grundstückgröße
ca. 1.625 m²
Bebauung
Es handelt sich um eine unbebaute Wiese mit Baumbestand. Derzeit auf dem Grundstück befindliche bewegliche Gegenstände sowie ein Schuppen sind im Besitz des derzeitigen Pächters.
Planungs- und Baurecht
Das Grundstück liegt planerisch im Außenbereich (§35 BauGB). Im Flächennutzungsplan ist es als landwirtschaftliche Fläche (Grünlandnutzung) dargestellt. Der Antrag auf Vorbescheid zur Nutzung als Wohnbaufläche wurde abgelehnt.
Erschließung
unerschlossen
Sonstiges
Die Zufahrt erfolgt über einen Feldweg der Gemeinde Bad Füssing.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Landwirtschaftliche Fläche FlNr. 2 Gemarkung Aigen am Inn. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.