Aktuelle Meldung
Einrichtung des Grünen Zentrums in Kulmbach: Ein Meilenstein für die Region
29.07.2024
Im Rahmen der Behördenverlagerung wird in Kulmbach ein neues Grünes Zentrum entstehen. Das Zentrum wird das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn), das Amt für Landwirtschaft und Forsten (AELF) und die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) unter einem Dach vereinen. Diese bedeutende Entwicklung wird die Region stärken und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern.
Der endgültige Standort für das Grüne Zentrum wurde nach einem umfangreichen Flächenmanagementverfahren durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) festgelegt. Das Zentrum wird in der Hofer Straße 20, auf dem Gelände der ehemaligen Mälzerei Zeitler, errichtet. Der Bau wird den höchsten Anforderungen an klimaschonendes Bauen entsprechen, darunter ein Energiestandard von EH 40 EE, begrünte Fassaden und Dächer sowie die Nutzung von Photovoltaik und einem Anschluss an das Nahwärmenetz der Stadt Kulmbach.
Insgesamt werden im Endausbau über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer Nutzfläche von ca. 3.200 m² im Grünen Zentrum tätig sein. Der voraussichtliche Einzug ist für Anfang 2027 geplant. Diese Initiative zielt darauf ab, nicht nur Arbeitsplätze zu schaffen und die ländliche Region zu stärken, sondern auch Synergieeffekte zwischen den Behörden sowie mit der Universität Bayreuth in den Bereichen Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit zu erzielen.
Kulmbach stärkt durch dieses Projekt seinen Ruf als Lebensmittelstandort weiter. Bereits jetzt ist die Stadt durch die Ansiedlung des Campus Kulmbach und als Heimat erfolgreicher Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich bekannt.
Nachdem der ursprüngliche Mietvertrag in der Alten Spinnerei gekündigt werden musste, startete die IMBY eine Markterkundung. Im Anschluss führte sie Verhandlungen mit den vielversprechendsten Anbietern und Interessenten. Die zukünftigen Behörden des Grünen Zentrums waren in diesem Prozess kontinuierlich eingebunden. Schließlich empfahl die IMBY die Hofer Straße als wirtschaftlichste Lösung für die Unterbringung.
Der Baubeginn soll nach Abschluss des erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens und Klärung letzter vertraglicher Details zwischen dem Freistaat Bayern und dem Vermieter möglichst zügig erfolgen.