Gehölzfläche Fl.Nr. 243 mit 1.584 m² in 97737 Wernfeld

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Verkauf

Termin zur Angebotsabgabe: 14.02.2025

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

09.01.2025

Flurstück

243

Gemarkung

Wernfeld

Lage

Wernfeld ist ein Stadtteil von Gemünden am Main im unterfränkischen Land-kreis Main-Spessart mit ca. 1000 Einwohnern und liegt auf der rechten Mainseite, ca. 10 km nördlich von Karlstadt in Richtung Gemünden am Main.

Verkehrsanbindung

Das Grundstück ist über die Bundesstraße 26 und über den „Heckenweg“ bedingt anfahrbar.

Grundstückgröße

ca. 1584 m²

Planungs- und Baurecht

Innenbereich gemäß § 34 BauGB, gemischte Baufläche

Nutzung

ungenutzt

Erschließung

unerschlossen

Sonstiges

Bei dem länglichen Streifen handelt es sich um eine Gehölzfläche mit einigen Bäumen, Sträuchern und Büschen. Zu dem Flurstück führt kein öffentlicher Weg, sodass es sich um ein gefangenes Grundstück handelt, welches nur zu Fuß über private angrenzende Grundstücke erreichbar ist. Laut Auskunft der Stadt Gemünden a. Main befinden sich hierauf viele geschützte Bäume. Das Grundstück befindet sich außerdem im Naturpark Spessart.

 

Bitte beachten Sie, dass der Freistaat Bayern mit dem Verkauf ein Bauverbot vereinbart, sodass jegliche Bebauung untersagt ist.

 

Das Eigentumsverhältnis teilt sich wie folgt auf: 2/5 entfällt auf den Freistaat Bayern, 3/5 auf Privatpersonen. Alle Miteigentümer haben dem Verkauf zugestimmt, veräußert wird das gesamte Grundstück.

 

Sollte jedoch wider Erwarten der Verkauf des Gesamteigentums scheitern, will der Freistaat Bayern seinen Anteil am Grundstück dennoch verkaufen. Daher bieten wir Ihnen im beigefügten „Kaufpreisgebot“ die Möglichkeit, sowohl auf das gesamte Grundstück als auch nur auf den Miteigentumsanteil des Freistaats Bayern (2/5) zu bieten.

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Gehölzfläche Fl.Nr. 243 mit 1.584 m² in 97737 Wernfeld. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

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