Bauplatz in Bad Brückenau
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin zur Angebotsabgabe: 30.04.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich)
21.03.2025
Flurstück
1515/1
Gemarkung
Bad Brückenau
Lage
Bad Brückenau ist eine Stadt mit Heilbad-Anerkennung im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen zu Füßen der Rhön. Das Staatsbad Brückenau ist ein Gemeindeteil und sein Ensemble ein prädikatisierter Badebetrieb seit 1747. Als Eigenbetrieb des Freistaates Bayern ist die Staatliche Kurverwaltung mit dem operativen Geschäft im Gebäude-Ensemble/Schlosspark betraut.
Bad Brückenau liegt im Sinntal, in den westlichen Ausläufern der Kuppenrhön.
Quelle: Wikipedia
Das Verkaufsgrundstück liegt an der Ernst-Putz-Str.
Verkehrsanbindung
Direkte Lage an der Ernst-Putz-Str. die das Staatsbad mit der Stadt verbindet.
Grundstückgröße
ca. 932 m²
Bebauung
keine
Planungs- und Baurecht
§ 34 BauGB
Erschließung
vollerschlossen
Sonstiges
Grundstück im Innenbereich, ohne B-Plan im Staatsbad in Bad Brückenau.
Auf dem Grundstück befindet sich ein unter Denkmalschutz stehender Bildstock mit folgender Beschreibung:
„Aktennummer: D-6-72-113-14 Bildstock, Aufsatz mit leerer Nische und Spitzgiebeldach und Muschelzier, auf Vierkantpfeiler über Postament, Sandstein, neoklassizistisch, Sebastian Putz, 1910.“
Der Bildstock kann nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege an eine andere Stelle auf dem Grundstück versetzt werden.
„Eine Versetzung kann daher unter den Maßgaben der fachgerechten Ausführung und der Wahl eines der früheren Situationen nahekommenden Standorts zugestimmt werden.“
Da der Bildstock im Sinne des Art. 1 Abs. 1 BayDSchG in der Denkmalliste eingetragen ist, wird für die geplante Maßnahme auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigt. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt Bad Kissingen zu beantragen.
Ggf. ist eine Baumfallgrenze des angrenzenden Waldes zu beachten.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB, d.h. dass sich das Maß der baulichen Nutzung nach der Umgebungsbebauung richtet.
Konkret ließe sich die Umsatzbarkeit eines Projektes über eine Bauvoranfrage abklären.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für 1515/1 Bad Brückenau. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Preisvorstellung
gegen Gebot