Historisches Verwaltungsgebäude in Heilsbronn zu verkaufen

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Verkauf

Termin zur Angebotsabgabe: 19.05.2025

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Nähere Informationen zum Objekt finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

27.03.2025

Flurstück

185

Gemarkung

Heilsbronn

Lage

Die Immobilie liegt am westlichen Altstadtrand der Stadt Heilsbronn, direkt an der Kreuzung Ansbacher-, Haupt- und Badstraße in bekannter und gut einsehbarer Lage. Das direkte Umfeld besteht aus Wohn- und Geschäftshäusern. In ca. 150 m befindet sich ein Schulzentrum mit Real- und Mittelschule sowie einer Mehrzweckhalle. Heilsbronn ist eine attraktive Kleinstadt mit historischem Altstadtkern. Sie verfügt über eine gute Infrastruktur mit Grund- und Realschulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten sowie Kultur- u. Freizeiteinrichtungen.

Verkehrsanbindung

Heilsbronn zählt zum erweiterten Einzugsbereich des Verdichtungsraumes Nürnberg und verfügt damit über eine gute Verkehrsinfrastruktur (S -Bahnhaltestelle, Bundesstraße B14 und Anbindung an die Autobahn A6).

Nutzfläche

ca. 477 m²

Grundstückgröße

ca. 812 m²

Bebauung

Verwaltungsgebäude

Planungs- und Baurecht

Das Grundstück befindet sich nicht im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes. Das Grundstück liegt im Innenbereich, sodass das Baurecht nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

Nutzung

Das Hauptgebäude ist derzeit leerstehend. Der angrenzende Anbau ist derzeit vermietet. Mit Verkauf der Immobilie wird das Mietverhältnis gekündigt.

Erschließung

vollerschlossen

Baujahr

1809

Denkmalschutz

Ja

Sonstiges

  1. Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, das heißt für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
  2. Der Käufer kauft das Grundstück mit dem vorhandenen Zubehör und dem vorhandenen Aufwuchs. Die Räumung und Entsorgung von übrigem Inventar hat der Käufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Aufwendungen werden nicht erstattet.  
  3. Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nutzungen des Kaufgegenstandes ist alleinige Sache des Erwerbers.
  4. Der Verkäufer haftet nur für ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang. Der Verkäufer haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel jeglicher Art und übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG auf dem Vertragsgrundstück. Solche sind dem Verkäufer jedoch nicht bekannt.
  5. Sämtliche mit der Urkunde und Ihrem Vollzug zusammenhängenden Kosten, Gebühren, Auslagen und die anfallenden Steuern trägt der Käufer.

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für "Historisches Verwaltungsgebäude in Heilsbronn, Ansbacher Straße 2" . Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

Preisvorstellung

Veräußerung zum Höchstgebot

Angaben zum Energieausweis

Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Baudenkmal
Energiedaten laut Energieausweis nach § 16a EnEV

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