Denkmalgeschütztes Forstdienstanwesen in Pielenhofen
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin zur Angebotsabgabe: 09.08.2026
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
30.06.2026
Flurstück
456/2
Gemarkung
Pielenhofen
Lage
Die Gemeinde Pielenhofen liegt im Landkreis Regensburg, ca. 18 km nordwestlich der Stadt Regensburg. Das ehemalige Forstdienstanwesen liegt im südlichen Gemeindebereich in einer Wohnsiedlung.
Verkehrsanbindung
Die Gemeinde Pielenhofen liegt an der Staatsstraße 2165 nordwestlich der Stadt Regensburg. Die Autobahnen A3 und A93 sind in ca. 15 Minuten gut erreichbar.
Grundstückgröße
ca. 2047 m²
Bebauung
Hauptgebäude (Büroflächen) und Nebengebäude
Planungs- und Baurecht
Innenbereich gemäß § 34 BauGB
Nutzung
Büroflächen, derzeit leerstehend
Erschließung
vollerschlossen
Baujahr
1886
Denkmalschutz
Ja
Sonstiges
Hauptgebäude (Denkmalschutz) Baujahr: 1886
Zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederungen
Altlasten (Gebäude): keine bekannt
Energiedaten:
Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Baudenkmal (§ 79 IV GEG)
Nutzungsfläche: ca. 368 m² auf zwei Etagen
Keller (Heizung und Lagerfläche)
Dachgeschoss (Lagerfläche)
Nebengebäude (kein Denkmalschutz) Baujahr: 2000
Nebengebäude
Altlasten (Gebäude): keine bekannt
Energiedaten:
Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Unbeheiztes Gebäude (§ 2 I GEG)
Nutzungsfläche: ca. 98 m²
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Forstdienstanwesen Pielenhofen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Angaben zum Energieausweis
Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Baudenkmal
Energiedaten laut Energieausweis nach § 87 GEG

