Denkmalgeschütztes Forstdienstanwesen in Pielenhofen

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Verkauf

Termin zur Angebotsabgabe: 09.08.2026

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

30.06.2026

Flurstück

456/2

Gemarkung

Pielenhofen

Lage

Die Gemeinde Pielenhofen liegt im Landkreis Regensburg, ca. 18 km nordwestlich der Stadt Regensburg. Das ehemalige Forstdienstanwesen liegt im südlichen Gemeindebereich in einer Wohnsiedlung.

Verkehrsanbindung

Die Gemeinde Pielenhofen liegt an der Staatsstraße 2165 nordwestlich der Stadt Regensburg. Die Autobahnen A3 und A93 sind in ca. 15 Minuten gut erreichbar.

Grundstückgröße

ca. 2047 m²

Bebauung

Hauptgebäude (Büroflächen) und Nebengebäude

Planungs- und Baurecht

Innenbereich gemäß § 34 BauGB

Nutzung

Büroflächen, derzeit leerstehend

Erschließung

vollerschlossen

Baujahr

1886

Denkmalschutz

Ja

Sonstiges

Hauptgebäude (Denkmalschutz) Baujahr: 1886

Zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederungen

Altlasten (Gebäude):            keine bekannt

Energiedaten:

Energieausweis nicht erforderlich

Begründung: Baudenkmal (§ 79 IV GEG)

 

Nutzungsfläche: ca. 368 m² auf zwei Etagen

Keller (Heizung und Lagerfläche)

Dachgeschoss (Lagerfläche)

 

Nebengebäude (kein Denkmalschutz) Baujahr: 2000

Nebengebäude

Altlasten (Gebäude):            keine bekannt

Energiedaten:

Energieausweis nicht erforderlich

Begründung: Unbeheiztes Gebäude (§ 2 I GEG)

 

Nutzungsfläche: ca. 98 m²

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Forstdienstanwesen Pielenhofen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

Angaben zum Energieausweis

Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Baudenkmal
Energiedaten laut Energieausweis nach § 87 GEG

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