Bauplatz in Tacherting, LK Traunstein
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin zur Angebotsabgabe: 21.11.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
16.10.2025
Flurstück
1681/14
Gemarkung
Tacherting
Lage
Die Gemeinde Tacherting mit ca. 5.800 Einwohnern liegt im Landkreis Traunstein und ist Teil des bayerischen „Chemie-Dreiecks“. Schon die Römer haben im Gemeindegebiet ihre Spuren hinterlassen. Die Gemeinde liegt mitten im Chiemgauer Voralpenland. Im Umkreis von weniger als 30 km liegen der bekannte Wallfahrtsort Altötting, der Chiemsee und Wasserburg am Inn mit seiner historischen Altstadt.
Das Baugrundstück liegt ruhig und idyllisch im Ortsteil Wajon (siehe Anlage Nr. 3 des Exposés). Öffentliche Einrichtungen wie die Grundschule (2 km) sind nahe gelegen und durch eine Busverbindung erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und eine Apotheke befinden sich ebenfalls in der Gemeinde. Zudem besteht vor Ort in Sportvereinen ein attraktives Angebot. In der Nähe befindet sich der Alzkanal, der etwa am denkmalgeschützten Laufwasserkraftwerk aus dem Jahre 1911 zu Sparziergängen einlädt.
Verkehrsanbindung
Das Baugrundstück ist von München aus über die A 94 und die B 299 in ca. eineinhalb Stunden zu erreichen (111 km). In etwa derselben Gesamtzeit kommen Sie auch zum Flughafen München.
Der Bahnhof von Tacherting ist mit dem Auto zwei Minuten entfernt. Von dort beträgt die Fahrzeit für die Anreise von München aus mit der Bahn (über Traunstein) knapp über zwei Stunden.
Grundstückgröße
ca. 1.408 m²
Bebauung
unbebaut
Planungs- und Baurecht
nach § 30 Abs. 3 BauGB und § 34 BauGB
Nutzung
unverpachtet
Erschließung
unerschlossen
Sonstiges
Verkaufsgegenstand ist das gesamte Flurstück, das sich aus einem bebaubaren und einem nicht bebaubaren Teil zusammensetzt.
Kaufpreisvorstellung für das gesamte Grundstück: 229.000 €
Art der Ausschreibung: Höchstgebotsverfahren
Baurecht:
Laut Flächennutzungsplan befindet sich die Grundstücksfläche im Allgemeinen Wohngebiet. Für Wajon existiert ein einfacher Bebauungsplan. Das heißt die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach den enthaltenen Festsetzungen und ergänzend nach den Regelungen für den Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Der Bebauungsplan setzt einen Teil der Grundstücksfläche (516 m²) als „ortsbildprägende Grünfläche, privat, nicht bebaubar“ fest und als solche ist diese zu erhalten und dauerhaft zu pflegen.
Der Grünflächenteil des Grundstücks soll von Seiten des Naturschutzes weiterhin als offene extensiv genutzte blütenreiche Mähwiese erhalten werden. Eine darüberhinausgehende Nutzungsmöglichkeit etwa zum Grillen oder ähnliches besteht nicht. Die Mahd darf maximal zweimal im Jahr erfolgen. Wichtig dabei ist, dass das Mähgut von der Teilfläche abtransportiert wird, da das Mulchen das Wachstum von blütenreichen Kräutern unterdrückt. Außerdem darf die Teilfläche weder eingezäunt noch gedüngt werden und darauf auch keine Pestizide ausgebracht werden.
Für die bebaubare Fläche gelten unter anderem folgende Bestimmungen:
- Einzel- und Doppelhäuser sind zulässig
- zwei Vollgeschosse
- offene Bauweise
- ein Einzelhaus darf höchstens vier Wohneinheiten enthalten, ein Doppelhaus max. 2
Wohneinheiten
- seitliche Wandhöhe max. 6,40 m
Für weitere Festsetzungen wird ausdrücklich auf den Bebauungsplan Tacherting „Wajon“ samt Satzungsänderungen hingewiesen.
Neben den Bebauungsplan mit seinen Satzungsänderungen sind auch noch die Satzungen und Verordnungen, wie z.B. die Stellplatzsatzung und die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Tacherting zu beachten. Diese können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.tacherting.de/Ortsrecht.n33.html
Als Anregung, wie das Grundstück aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen bebaut werden kann, finden Sie in der Anlage Nr. 5 des Exposés zwei Bebauungsvarianten.
Verkehrstechnische Erschließung
Am Grundstück führen zwei Straßen vorbei, die Kraftwerkstraße und die Traunstraße. Beide Straßen sind als „Ortsstraßen“ öffentlich gewidmet. Erschließungsbeiträge werden in Bezug auf die Kraftwerkstraße nicht mehr erhoben, da diese bereits einmalig hergestellt ist.
Die Traunstraße wurde vor Jahren durch die Anlieger selbst auf eigene Kosten „saniert“. Aus diesem Grund gilt diese Straße formell noch nicht als erstmalig hergestellt. Von Seiten der Gemeinde sind bis auf weiteres keine Erschließungsmaßnahmen geplant.
Versorgungstechnische Erschließung
Über die Kraftwerkstraße können die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation in das Grundstück verlegt werden. Ein Gasanschluss wäre ggfs. auch möglich, da sich weiter östlich in der Kraftwerkstraße eine Gasleitung befindet. Die Niederspannungsleitung verläuft nah an der nördlichen Flurstücksgrenze. Ähnlich verlegt ist auch die Telekommunikationsleitung die zusätzlich noch auf der Flurgrenze zur Traunstraße verläuft und im nicht bebaubaren Nordwesteck befinden sich drei Verteilerkästen (siehe Anlage Nr. 4 des Exposés). Die Telekommunikationsleitungen und -anlagen sind gemäß § 134 Telekommunikationsgesetz zu dulden. Sollte es erforderlich werden, dass eine Telekommunikationsleitung verlegt werden muss, muss der Käufer an die Telekom herantreten.
Nachbarflurstück:
An das staatliche Flurstück grenzt ein dreieckig geschnittenes Flurstück von 209 m² Größe an, dass sich in Privatbesitz befindet und Bäume und Sträucher aufweist.
Die Privateigentümer würden ihr Flurstück an den Bestbieter unseres Grundstücks veräußern, sofern Interesse besteht. Nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Freistaat Bayern, erhält der Bestbieter die Kontaktdaten der Privateigentümer, so dass er sich mit den Privateigentümern bei Interesse in Verbindung setzen kann.
Nähere Informationen können Sie unserem ausführlichem Exposé entnehmen, das Sie auf dieser Internetseite finden.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Bauplatz in Tacherting, LK Traunstein. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.