Erholungsfläche Fl.Nr. 5554 und 5555 Gem. Erlabrunn zu 3.478 m²
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Nachlassimmobilie
Termin zur Angebotsabgabe: 14.04.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
13.03.2025
Flurstück
5554 und 5555
Gemarkung
Erlabrunn
Lage
Erlabrunn ist ein Weinort mit rund 1800 Einwohnern im unterfränkischem Landkreis Würzburg. Zu den Nachbarorten zählen Margetshöchheim, Leinach und Zellingen. Die Gemeinde verfügt über ein Wanderwegnetz, welches durch die Weinberge und Wälder führt. Zudem liegt am südlichen Ortsende der Erlabrunner Badesee. Es handelt sich um ein 19 ha großes Naturerholungsgebiet mit zwei Seen und Spielplätzen.
Verkehrsanbindung
Die Grundstücke sind über die St2300 und anschließend über Feldwege anfahrbar.
Grundstückgröße
ca. 3478 m²
Bebauung
Kleine Gartenhüttchen
Planungs- und Baurecht
Außenbereich gemäß § 35 BauGB
Erschließung
unerschlossen
Sonstiges
Die Grundstücke befinden sich an einem Hang. Sie sind teilweise stark zugewachsen.
Auf den Grundstücken befinden sich einige umgekippte und entwurzelte Bäume.
Außerdem stehen verschiedene Hüttchen, die zum Teil vermüllt sind und ein Pool auf dem Grundstück. Die Hüttchen sind baurechtlich als Schwarzbau zu betrachten. Bisher wurden die Bauten seitens des Landratsamt Würzburg geduldet. Erweiterungen sind jedoch nicht zulässig.
Die Grundstücke Fl.Nr. 5554 und 5555 sind offensichtlich in einem Gebiet mit vielen Hütten. Der Zeitraum und der Umstand der Entstehung sind dem Landratsamt Würzburg nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass diese regelmäßig nicht zurück gebaut werden müssen. Mit Anlass (z.B. bei Erweiterung) können diese jedoch überprüft werden. Neue Hütten dürfen nicht errichtet werden, da es sich um Außenbereich handelt.
Die Grundstücke grenzen an Biotope.
Weitere Informationen unter:
und
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Erlabrunn Fl.Nr. 5554 und 5555. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.