Grundstück mit Abrissgebäude, 95126 Schwarzenbach an der Saale, Zeppelinstraße 12

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Nachlassimmobilie

Schriftliche Gebote werden bis zum 15.12.2024 erbeten

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

15.11.2024

Flurstück

533/3 und 528/18

Gemarkung

95126 Schwarzenbach an der Saale

Lage

Die Grundstücke liegen in zentraler Lage in Schwarzenbach an der Saale. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und ein Kindergarten befinden sich in direkter Nähe.

Verkehrsanbindung

Sie erreichen die öffentlichen Verkehrsmittel in nur wenigen Gehminuten. Der Bahnhof liegt an der Bahnstrecke Bamberg - Hof. Weitere Haltepunkte gibt es in den Stadtteilen Förbau und Seulbitz. Schwarzenbach ist zentral zwischen den Autobahnen A 9 im Westen und der Autobahn A 93 im Osten gelegen.

Grundstückgröße

ca. 874 m²

Bebauung

Abrissgebäude

Planungs- und Baurecht

Die Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Darstellung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet.

Erschließung

vollerschlossen

Denkmalschutz

Nein

Sonstiges

Gebäude und Außenanlagen

Gebäude                             Lagerhalle, die abgerissen werden muss

Altlasten (Gebäude):           keine bekannt

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Grundstück mit Abrissgebäude, 95126 Schwarzenbach an der Saale, Zeppelinstraße 12. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

Preisvorstellung

Verkauf gegen Gebot

Angaben zum Energieausweis

Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Abrissgebäude
Energiedaten laut Energieausweis nach § 16a EnEV

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