Anmietgesuch für das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern sucht Büroräume zur Anmietung für das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg mit ca. 48 m² (NRF)
Weitere Informationen sind im Exposé enthalten (siehe Downloadbereich linke Spalte)
11.03.2025
Lage
Textilviertel Augsburg
Verkehrsanbindung
ÖPNV
Raumart
3 Büroräume
zzgl. Sanitärräume und Teeküche/Sozialraum
Fläche
ca. 48 m²
Ausstattung
Die Büro- und Besprechungsräume sollen generell mit moderner Strom-, EDV- und Telefonverkabelung ausgestattet sein (LAN, CAT 7).
Darüber hinaus sollen die Räume über eine ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes (Bildschirmarbeitsplätze), eine ausreichende Deckenhöhe und angemessene Belüftungs- und Beheizungsmöglichkeiten verfügen.
sonstige Anforderungen
Barrierefreiheit zum und im Objekt erforderlich
Unterlagen
• Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe
• keine Internet-Links
• Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung
• Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)
• Flächenzusammenstellung
• Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen
• Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten
• Energieausweis
Angebote teilbar?
Ja
gewünschter Mietbeginn
alsbald
Mietdauer
bis Mai 2027, ggf. mit Verlängerungsoption
Hinweis
• Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. • Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden