Anmietgesuch für das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg

Immobiliengesuch des Freistaats Bayern

Der Freistaat Bayern sucht Büroräume zur Anmietung für das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg mit ca. 48 m² (NRF)

 

Weitere Informationen sind im Exposé enthalten (siehe Downloadbereich linke Spalte)

11.03.2025

Lage

Textilviertel Augsburg

Verkehrsanbindung

ÖPNV

Raumart

3 Büroräume
zzgl. Sanitärräume und Teeküche/Sozialraum

Fläche

ca. 48 m²

Ausstattung

Die Büro- und Besprechungsräume sollen generell mit moderner Strom-, EDV- und Telefonverkabelung ausgestattet sein (LAN, CAT 7). 
Darüber hinaus sollen die Räume über eine ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes (Bildschirmarbeitsplätze), eine ausreichende Deckenhöhe und angemessene Belüftungs- und Beheizungsmöglichkeiten verfügen.

sonstige Anforderungen

Barrierefreiheit zum und im Objekt erforderlich

Unterlagen

• Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe 
• keine Internet-Links 
• Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung 
• Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation) 
• Flächenzusammenstellung 
• Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen 
• Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten 
• Energieausweis 

Angebote teilbar?

Ja

gewünschter Mietbeginn

alsbald

Mietdauer

bis Mai 2027, ggf. mit Verlängerungsoption

Hinweis

• Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. • Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden

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