Anmietgesuch für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern sucht Büroräume zur Anmietung für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen in Wertingen mit ca. 1.049 m² (NRF).
Weitere Informationen sind im Exposé enthalten (siehe Downloadbereich linke Spalte).
11.12.2024
Lage
Stadtgebiet Wertingen, die Staatliche Landwirtschaftsschule Wertingen sollte fußläufig erreichbar sein
Verkehrsanbindung
ÖPNV
Raumart
Siehe Exposé
Fläche
ca. 1049 m²
Ausstattung
Die Büro- und Besprechungsräume sollen generell mit moderner Strom-, EDV- und Telefonverkabelung ausgestattet sein (LAN, CAT 7).
Darüber hinaus sollen die Räume über eine ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes (Bildschirmarbeitsplätze), eine ausreichende Deckenhöhe und angemessene Belüftungs- und Beheizungsmöglichkeiten verfügen.
Unterlagen
• Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe
• keine Internet-Links
• Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung
• Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)
• Flächenzusammenstellung
• Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen
• Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten
• Energieausweis
Angebote teilbar?
Nein
gewünschter Mietbeginn
alsbald
Mietdauer
Nach Absprache
Hinweis
• Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. • Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden.