Anmietgesuch der Justiz am Standort Hammelburg - Büroraum für die Bewährungshilfe

Immobiliengesuch des Freistaats Bayern

Angebote alsbald erbeten

Der Freistaat Bayern sucht für das Landgericht Schweinfurt in Hammelburg einen Büroraum mit einer Fläche von rd. 18 m²

24.04.2024

Verkehrsanbindung

Idealerweise ÖPNV

Raumart

Büroraum zzgl. erforderlicher Verkehrsflächen (Toilette etc.)

Fläche

ca. 18 m²

Ausstattung

Barrierefreier Zugang zum Mietobjekt wünschenswert

sonstige Anforderungen

Das Mietobjekt muss den geltenden gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Verkehrssicherheit etc.)

 

Die benötigten Flächen sollen zum Mietbeginn nutzerbedarfsgerecht und bezugsfertig hergerichtet sein.

Unterlagen

-   Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung

-   Grundriss

-   Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten (brutto)

-   Vorstellungen zu Bauunterhalts- und Herrichtungsregelungen

-   Energieausweis

Angebote teilbar?

Nein

gewünschter Mietbeginn

baldmöglichst

Mietdauer

nach Absprache

Hinweis

Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! Die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrags keine Vermittlungsprovisionen leisten wird. Sollte der Vertragsabschluss aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des Freistaates Bayern als Mieter oder Käufer keine Maklerprovision zu entrichten. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet aufgrund dieses Mietgesuchs eine Anmietung durchzuführen. Der Freistaat Bayern behält sich weiterhin das Recht vor, den Bedarf andernorts oder anderweitig zu decken und nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

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