Anmietgesuch AELF Kitzingen-Würzburg Forstdienstzimmer Bieberehren

Immobiliengesuch des Freistaats Bayern

Angebote alsbald erbeten

Der Freistaat Bayern sucht einen Büroraum zur Anmietung für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg als Geschäftszimmer mit rd. 18 qm

 

21.02.2024

Lage

Bereich Bieberehren (u.a. in Tauberrettersheim, Röttingen, Riedenheim)

Verkehrsanbindung

ÖPNV

Raumart

Büroraum (Geschäftszimmer)

Fläche

ca. 18 m²

Ausstattung

Der Büroraum muss mit moderner Strom- EDV- und Telefonverkabelung (LAN, CAT7) ausgestattet sein. Darüber hinaus muss der Raum über eine ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes (Bildschirmarbeitsplätze), eine ausreichende Deckenhöhe und angemessene Belüftungs- und Beheizungsmöglichkeiten verfügen.            

Die Räume müssen eine eigenständige Mieteinheit darstellen und damit abgetrennt und abschließbar sein.

sonstige Anforderungen

Das   Mietobjekt   muss   den   geltenden   gesetzlichen,   öffentlich- rechtlichen   und   technischen   Anforderungen   entsprechen   (Baurecht/Nutzungsgenehmigung,  Brandschutz,  Verkehrssicherheit,  Arbeitsstättenverordnung, etc.)

Barrierefreiheit zum und im Mietobjekt wünschenswert. 

Unterlagen

·    Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe

·    keine Internet-Links

·    Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung

·    Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)

·    Flächenzusammenstellung

·    Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen

·    Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten

·    Energieausweis

Angebote teilbar?

Nein

gewünschter Mietbeginn

baldmöglichst

Mietdauer

nach Absprache

Hinweis

•Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. •Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden.

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