Anmietgesuch AELF Kitzingen-Würzburg Forstdienstzimmer Bieberehren
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Angebote alsbald erbeten
Der Freistaat Bayern sucht einen Büroraum zur Anmietung für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg als Geschäftszimmer mit rd. 18 qm
21.02.2024
Lage
Bereich Bieberehren (u.a. in Tauberrettersheim, Röttingen, Riedenheim)
Verkehrsanbindung
ÖPNV
Raumart
Büroraum (Geschäftszimmer)
Fläche
ca. 18 m²
Ausstattung
Der Büroraum muss mit moderner Strom- EDV- und Telefonverkabelung (LAN, CAT7) ausgestattet sein. Darüber hinaus muss der Raum über eine ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes (Bildschirmarbeitsplätze), eine ausreichende Deckenhöhe und angemessene Belüftungs- und Beheizungsmöglichkeiten verfügen.
Die Räume müssen eine eigenständige Mieteinheit darstellen und damit abgetrennt und abschließbar sein.
sonstige Anforderungen
Das Mietobjekt muss den geltenden gesetzlichen, öffentlich- rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Verkehrssicherheit, Arbeitsstättenverordnung, etc.)
Barrierefreiheit zum und im Mietobjekt wünschenswert.
Unterlagen
· Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe
· keine Internet-Links
· Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung
· Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)
· Flächenzusammenstellung
· Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen
· Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten
· Energieausweis
Angebote teilbar?
Nein
gewünschter Mietbeginn
baldmöglichst
Mietdauer
nach Absprache
Hinweis
•Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. •Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden.