Flächengesuch: Bestandsgebäude in Mittelfranken zur Unterbringung von Geflüchteten
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Angebote alsbald erbeten
Die Regierung von Mittelfranken sucht Bestandsgebäude ab einer Gesamtfläche von mind. 1.500 m² für die Erstaufnahme von Flüchtlingen sowie ab einer Wohnfläche von ca. 450 m² zur Nutzung als Unterkünfte für die Anschlussunterbringung.
15.05.2024
Lage
Mittelfranken, Kommunen mit guter Infrastruktur vor Ort (insbesondere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten und medizinische Versorgung).
Verkehrsanbindung
Gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Raumart
1. Gebäude (z.B. auch leerstehende Bürogebäude),
die sich für die Ertüchtigung als Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte eignen und in welchen insbesondere folgende Räumlichkeiten geschaffen werden können: Wohnbereiche, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsküchen, Kantine, Gemeinschaftsräume und ggf. Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, Funktionsräume (für Waschmaschinen, Trockner), ggf. Arztzimmer, Abstellflächen und Büroräume.
2. Bestehende Wohngebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten.
Ausstattung
Eine einfache Ausstattung ist ausreichend (unmöbliert).
Das Mietobjekt muss mit einer Zentralheizung, Telefonanschlüssen und einem ausreichenden Internetzugang ausgestattet sein.
sonstige Anforderungen
Das Mietobjekt muss zu Mietbeginn bezugsfertig hergestellt sein sowie den gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Verkehrssicherheit etc.).
Unterlagen
Die Angebote sollen schriftlich, unter Benennung konkreter Objekte, inklusive folgender Unterlagen erfolgen:
- Grundrisspläne
- Lageplan
- Flächenaufstellung
- Mietzins- und Betriebskostenvorstellung des Vermieters
- Angaben zum Heizmedium
Es wird gebeten, nur Angebote einzureichen, die den Anforderungen entsprechen.
Alle Preis- bzw. Kostenangaben müssen dabei Endpreise (brutto) sein, da eine Optierung zur Umsatzsteuer nicht möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern keine Maklerprovision sowie keine Planungs- und Umbaukosten übernommen werden können. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen, den Bedarf andernorts oder anderweitig zu decken oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
Angebote teilbar?
Ja
gewünschter Mietbeginn
ab sofort
Mietdauer
nach Vereinbarung