Der Freistaat Bayern sucht für den Medizincampus Niederbayern am Standort Straubing Räumlichkeiten zur Anmietung

Immobiliengesuch des Freistaats Bayern

Angebote erbeten bis zum 31.08.2023

Mcn Grafik

27.05.2023

Lage

In unmittelbarer Entfernung zum Klinikum St. Elisabeth Straubing.
Fußläufige Entfernung maximal 10 - 15 Min.

Verkehrsanbindung

gute ÖPNV Anbindung erwünscht

Raumart

- Lehrräume 472 m²
- Lernräume 328 m²
- Büroräume Lehre 314 m²
- Sozialräume 330 m²
- Forschungsräume 256 m²

Fläche

ca. 1700 m²

Ausstattung

CAT-7 Verkabelung, EDV-Arbeitsplatz taugliche Beleuchtung in LED-Technik.

Seminarräume betreffend: Hinreichend viele Zugänge zur Verkabelung (Steckdosen, LAN-Buchsen) für die fest zu installierenden Geräte (Smartboard, Kamera, Audio, Access Points), damit diese nicht den Leistungsschwankungen des WLAN unterliegen. Zudem: Anbringungsmöglichkeiten für Smartboards und Verdunkelungsmöglichkeit

sonstige Anforderungen

Es wird um Erstellung eines Angebots sowohl für 10 als auch für 15 Jahre gebeten.

Unterlagen

·    Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe

·    keine Internet-Links

·    Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung

·    Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)

·    Flächenzusammenstellung

·    Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen

·    Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten

·    Energieausweis

Angebote teilbar?

Ja

gewünschter Mietbeginn

voraussichtlich 2027 – gewünscht 01.01.2027; spätestens 01.06.2027

Mietdauer

10 Jahre oder 15 Jahre

Hinweis

Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich!
• Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet.
• Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet.
• Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen.
• Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
• Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.
• Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet-und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden.

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