Der Freistaat Bayern sucht für den Medizincampus Niederbayern am Standort Straubing Räumlichkeiten zur Anmietung
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Angebote erbeten bis zum 31.08.2023
27.05.2023
Lage
In unmittelbarer Entfernung zum Klinikum St. Elisabeth Straubing.
Fußläufige Entfernung maximal 10 - 15 Min.
Verkehrsanbindung
gute ÖPNV Anbindung erwünscht
Raumart
- Lehrräume 472 m²
- Lernräume 328 m²
- Büroräume Lehre 314 m²
- Sozialräume 330 m²
- Forschungsräume 256 m²
Fläche
ca. 1700 m²
Ausstattung
CAT-7 Verkabelung, EDV-Arbeitsplatz taugliche Beleuchtung in LED-Technik.
Seminarräume betreffend: Hinreichend viele Zugänge zur Verkabelung (Steckdosen, LAN-Buchsen) für die fest zu installierenden Geräte (Smartboard, Kamera, Audio, Access Points), damit diese nicht den Leistungsschwankungen des WLAN unterliegen. Zudem: Anbringungsmöglichkeiten für Smartboards und Verdunkelungsmöglichkeit
sonstige Anforderungen
Es wird um Erstellung eines Angebots sowohl für 10 als auch für 15 Jahre gebeten.
Unterlagen
· Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe
· keine Internet-Links
· Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung
· Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)
· Flächenzusammenstellung
· Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen
· Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten
· Energieausweis
Angebote teilbar?
Ja
gewünschter Mietbeginn
voraussichtlich 2027 – gewünscht 01.01.2027; spätestens 01.06.2027
Mietdauer
10 Jahre oder 15 Jahre
Hinweis
Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich!
• Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken
zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet.
• Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines
Mietvertrages keine Maklerprovision leistet.
• Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen.
• Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das
Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
• Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die
Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.
• Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet-und Pachtobjekten
erneuerbare Energien eingesetzt werden.