Halle mit Werkstatt und Lagerraum für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing

Immobiliengesuch des Freistaats Bayern

Angebote erbeten bis zum 08.06.2025

09.05.2025

Lage

Stadtgebiet Deggendorf oder nähere Umgebung von Deggendorf

Verkehrsanbindung

mit LKW (Glieder- und Sattelzug) anfahrbar

Raumart

Lagerhalle: ca. 120 m²
Werkstatt mit Werkraum (beheizt): ca. 150 m²
Lagerraum für Pflanzenschutzmittel: ca. 15 m²
Toilette mit Dusche: ca. 7 m²
2 Stellplätze

Fläche

ca. ca. 290 m²

Ausstattung

Die beiden Räume sollen mit einem mindestens 4 Meter hohem Tor (vorzugsweise motorisch angetriebenes Sektionalrolltor mit Fensterband und Nebeneingangstür) ausgestattet sein, welches mit einem Tieflader befahrbar ist.

Die beheizte Werkstatt sollte über einen Trinkwasseranschluss (kalt) verfügen.

Der Lagerraum für Pflanzenschutzmittel sollte ausreichend beleuchtet sein und sowohl mit einer Be- und Entlüftungsanlage als auch mit Frostwächtern ausgestattet sein.

Unterlagen

·    Angebote per Mail mit max. 50 MB Größe

·    keine Internet-Links

·    Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung

·    Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)

·    Flächenzusammenstellung

·    Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen

·    Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten

·    Energieausweis

Angebote teilbar?

Ja

gewünschter Mietbeginn

alsbald

Mietdauer

10 Jahre zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre

Hinweis

• Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. • Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet-und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Drucken